PROPHYLAXE
Wenn es um die Gesundheit eines Kindes geht, geben Eltern ihr Bestes. Ich als Mutter weiß dies nur allzu gut. Deshalb ist es sinnvoll und wichtig, Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch zu nehmen. Dies gilt auch für den Zahnarztbesuch.
Wir freuen uns, in unserer Kinderzahnarztpraxis den neu überarbeiteten zahnärztlichen Kinderpass anbieten zu können. Der zahnärztliche Kinderpass wurde von der Zahnärzteschaft in Baden-Württemberg entwickelt, um die Zahngesundheit des Kleinkindes ausreichend zu berücksichtigen und zu dokumentieren. Er enthält wichtige Informationen zur Vermeidung von Karies, dem Zahndurchbruch, zur Zahnpflege, möglichen Lutschgewohnheiten, der zahngesunden Ernährung und gibt zudem wertvolle Hinweise für werdende Mütter.

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen die komplett von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
Fragen Sie nach unserem Prophylaxe Pass!
Der erste Zahnarztbesuch

Eine grundlegende Frage, die ich immer wieder höre, lautet: „Wann soll ich das erste Mal mit meinem Kind zum Zahnarzt gehen?“ Die Antwort darauf ist, dass man grundsätzlich das erste Mal zum Zahnarzt gehen sollte, sobald der erste Zahn durchgebrochen ist. Dementsprechend ist auch die erste Vorsorgeuntersuchung, die man in Anspruch nehmen kann, vom 6. bis zum 9. Lebensmonat geplant.
Die Vorsorgeuntersuchungen unterteilen sich in die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen, die vom 6. Lebensmonat bis zum 6. Geburtstag durchgeführt werden können, und die Individualprophylaxe, die vom 6. Lebensjahr bis zum 18. Geburtstag durchgeführt wird.

Es gibt 4 zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen, die jeweils einmal im Alter von dem:
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6. -9. Lebensmonat
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10. bis 20. Lebensmonat
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21. bis zum 33. Lebensmonat
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34. bis zum 72. Lebensmonat
in Anspruch genommen werden kann.
Zusätzlich gibt es 2 Früherkennungsuntersuchungen:
eine für die praktische Anleitung der Betreuungsperson, um dieser zu zeigen, wie sie die Mundhygiene des Kindes richtig durchführen kann; die andere für die Fluoridlackanwendung zur Schmelzhärtung.
Die Individualprophylaxe, abgekürzt IP kann vom 6. bis zum 18. Lebensjahr durchgeführt werden.
Sie unterteilt sich in 4 verschiedene zahnärztliche Maßnahmen um Zahnerkrankungen vorzubeugen:
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Die IP1 ist dafür da, dass die Zahnärztin oder der Zahnarzt die aktuelle Mundhygiene und das Zahnfleisch beurteilt; die IP1 kann jedes halbe Jahr durchgeführt werden.
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Bei der IP2 klärt der Zahnarzt das Kind bzw. den Jugendlichen über die Ursachen von Karies auf, gibt Tips zur Zahn gesunden Ernährung und hilft bei der Erlernung der richtigen Putztechnik; die IP2 kann jedes halbe Jahr durchgeführt werden.
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Bei der IP4 wird ein fluoridhaltiger Lack oder Gel zur Härtung des Zahnschmelzes aufgetragen; die IP4 kann alle 3 Monate durchgeführt werden.
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Bei der IP5 werden die Karies freien ersten und zweiten bleibenden Backenzähne mit einem dünn fließenden Füllungsmaterial versiegelt, um sie vor Karies zu schützen.
Optimale häusliche Zahnpflege des Kindes

Was kann ich zu Hause für die Zahngesundheit meines Kindes tun?
Grundsätzlichen hängen die Maßnahmen für die richtige Zahnpflege vom Alter des Kindes ab.
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Nach der Geburt des Kindes bis zum Zahndurchbruch soll eine Fluoridtablette pro Tag (0,25mg) verabreicht werden.
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Nachdem der erste Zahn durchgebrochen ist bis zu dem 2. Lebensjahr putzt man dem Kind 2x täglich mit fluoridhaltiger Zahnpasta (1000ppm) die Zähne. Zusätzlich verabreicht man dem Kind weiterhin eine Fluoridtablette pro Tag (0,25mg).
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Die Zahnpasta soll Reiskorn groß auf die Zahnbürste aufgetragen werden.
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Ab dem 2. bis 6. Lebensjahr soll dem Kind 2x bis 3 Mal die Zähne mit fluoridhaltiger Zahnpasta (1000ppm) geputzt werden; Die Zahnpasta soll Erbsen groß auf die Zahnbürste aufgetragen werden. Ab diesem Alter beginnt man bei dem Kind mit der KAI Putztechnik, daher Kauflächen-Außenflächen-Innenflächen zu putzen; Es ist wichtig, dass die Zahnpasta nach dem Zähneputzen nicht ausgespült wird, um die Einwirkzeit des Fluorides zu verlängern
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Ab dem 6. Lebensjahr bis zum 12. Lebensjahr verwendet man fluoridhaltige Zahnpasta (1.450ppm); wenn erhöhtes Karies Risiko besteht kann man zusätzlich einmal wöchentlich Fluorid Gelee auftragen; die Eltern sollten in diesem Alter noch Nachputzen.